Wie geht solide Personalplanung? Was wird mit dem Verwaltungsbau Lutherhaus?

Was die jüngste Kreissynode beschlossen und diskutiert hat

Rahmenkonzept zur Personalplanung beschlossen

Synodalassessor Pfarrer Michael Binnenhey aus Isselburg

Die Kreissynode hat bei ihrer Tagung am 13./14. November im Bereich der Personalplanung ein Rahmenkonzept verabschiedet, in dem wesentliche Grundlagen der Personalplanung für kirchliche Mitarbeiter (innen) in den Gemeinden bzw. im Kirchenkreis Wesel festgelegt sind. Es handelt sich vor allem um die gemeinsame Personalplanung von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den  Berufsgruppen von Küsterinnen und Küstern, Kirchenmusiker(innen), Jugendleiter(innen), Gemeindehelferinnen, Verwaltungsangestellte etc.   Ein Ausschuss wird künftig regelmäßig hierzu Daten erheben und dem Kreissynodalvorstand berichten, was daraufhin mit den Trägern vor Ort besprochen wird. Mit diesem Modell soll künftig eine bessere Kooperation in der Personalplanung zwischen den Gemeinden erreicht werden. Synodalassessor Michael Binnenhey aus Isselburg, stellte dieses Modell vor und wird auch zukünftig den Personalplanungsausschuss leiten.

Pfarrstellenrahmenkonzeption ebenfalls beschlossen

Die Kreissynode hat die Anzahl der Pfarrstellen im Kreis Wesel auf 22,25 insgesamt festgestellt. Darunter fallen 17 Gemeindepfarrstellen (5 in Wesel, 2 in Emmerich und einzelne weitere in Bislich-Diersfordt-Flüren, Brünen, Drevenack, Haffen-Mehr-Mehrhoog, Haldern, Hamminkeln, Isselburg, Rees, Schermbeck und Wertherbruch) und 5,25 Funktionspfarrstellen (u.a. angesiedelt im Evangelischen Krankenhaus Wesel, bei der Telefonseelsorge, im Schulreferat und im Lühlerheim). Außerdem hat die Synode zusätzlich eine halbe kreiskirchliche Pfarrstelle (25% Seelsorge im Marienhospital Wesel und 25% Gehörlosenseelsorge) eingerichtet. Im Durchschnitt werden 2411 Gemeindegliedern pro Pfarrstelle versorgt, in Einzelfällen sind es  1700 bis knapp 3000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle.

Neue Satzung für das Diakonische Werk des Kirchenkreises Wesel

Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Wesel hat eine neue Satzung erhalten, die insgesamt zu einer Verschlankung der Entscheidungsabläufe führen wird. Waren es bislang zwei Ausschüsse, die sich mit den diakonischen Fragen des Kirchenkreises beschäftigt hatten (Fachausschuss Diakonisches Werk und Kreisdiakonieausschuss), wird es zukünftig nur noch einen geben - nämlich den Kreissdiakonieauschuss mit erweiterten Kompetenzen. Der Kreissynodalverstand entscheidet künftig nicht nur über die Einstellung bzw. Entlassung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes sondern auch über die Einstellung und Entlassung der Abteilungsleiter(innen). Alle anderen Personalentscheidungen liegen bei dem Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführerin.

Zukunft des Verwaltungsbaus Lutherhaus in Wesel

Superintendent Thomas Brödenfeld stellte auf der Synode den bisherigen Beratungsprozess zur Zukunft des Verwaltungsgebäudes ("neues" Lutherhaus) in Wesel vor. Der Ausschuss hat in den letzten Monaten verschiedene Optionen "ohne Denkverbote" diskutiert (Abriss, Neubau, Verkauf, neue Mietlösung, Sanierung etc.). Zusätzlich wurde überlegt, ob alle Teilbereiche (Verwaltung des Kirchenkreises, Verwaltung der Kirchengemeinde Wesel, Diakonisches Werk) zusammenbleiben oder z.B. ein "Haus der Diakonie" neben dem der kirchlichen Verwaltung entstehen kann bzw. ein Teilbereich der Diakonie wegen Platzmangels das gemeinsame Haus verlassen soll. Ein abschließendes Konzept soll auf der nächsten Sommersynode vorgelegt werden.

Es zeichnet sich ab, dass der Kostenrahmen deutlich gedeckelt sein wird und der Standort an der Korbmacherstraße beibehalten wird und insofern nur eine Sanierung in Frage kommt. Wer letztendlich im Gebäude mit welchen Abteilungen verbleibt, ist weiterhin offen. Der Superintendent hat alle Beteiligten zu einer baldigen Entscheidung auch im Sinne der Mitarbeitenden im Lutherhaus geraten. Eine Option, die kreiskirchliche Verwaltung auf einen Standort außerhalb Wesels auszulagern, wurde u.a. wegen fehlender Gebäudeoptionen und schlechter Verkehrsanbindung verworfen.