Mitteilung des Landeskirche zur Coronakrise - Stand Do,12.3.

Mitteilungen werden jetzt von der Homepage so wetergegeben

Der Kirchenkreis bzw. die Gemeinden im Kirchenkreis werden in enger Abstimmung mit dem Landeskirchenamt bzw. den Gesundheitsbehörden die Maßnahmen für die Gemeindearbeit ergreifen, die erforderlich sind.

 

Anbei die letzte Mitteilung des Landeskirchenamts vom Do,12.3., nachmittags

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Ausbreitung des Coronavirus stellt uns auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland jeden Tag vor neue Herausforderungen. Dazu zählen für die Verantwortlichen im Landeskirchenamt die fortlaufende Analyse des Risikos und ein Abgleich staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen mit unseren Handlungsempfehlungen. Die heutige Neubewertung macht aus unserer Sicht eine Aktualisierung unserer Empfehlungen nötig, die ich Ihnen nachfolgend zur Kenntnis gebe.

Hintergrund aller Empfehlungen ist die Sorge um besonders gefährdete Personen, also ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Wir orientieren uns dabei an der Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts und dem Ziel der Gesundheitsbehörden, mit den Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung des Virus soweit wie möglich zu verlangsamen. Bei unseren Empfehlungen haben wir selbstverständlich im Blick, dass es derzeit nicht angemessen erscheint, das kirchliche und gottesdienstliche Leben zum Erliegen zu bringen. Gleichzeitig wissen wir, dass es fatal wäre, sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen zu ignorieren.

Kirchengemeinden und Kirchenkreise entscheiden eigenverantwortlich. Als Trägerinnen und Träger von Gottesdiensten und Veranstaltungen haben sie dabei eine besondere Verantwortung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf durch ihr Lebensalter oder Vorerkrankungen besonders gefährdete Menschen. Es gilt, die Übertragung des Virus soweit wie möglich einzudämmen.
 
Hygieneempfehlungen beachten
Beachten Sie im Alltag wie in Gottesdiensten und bei  Veranstaltungen bitte die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die auch für den herkömmlichen Grippeschutz gelten: eine gründliche Hände-Hygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Niesen in die Armbeuge, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten, Abstand halten – insbesondere von Erkrankten – und gute Belüftung der Räume. Die zehn wichtigsten Hygienetipps finden Sie auf einem Poster zum Aushängen. Das darin angeleitete gründliche Händewaschen soll 20 bis 30 Sekunden dauern. In vielen Kindergärten messen die Kinder diese Zeit, indem sie zweimal das Lied „Happy Birthday“ singen – ein Vaterunser bringt es auf dieselbe Zeit.
 
Verzicht auf größere Veranstaltungen
Auf unserem Kirchengebiet haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Saarland ein Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden verfügt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung empfiehlt entsprechende Absagen.

Aus unserer Sicht sollten derzeit auch andere, nicht zwingend notwendige kirchliche Veranstaltungen zurückgestellt werden. Dazu zählen z. B. Chorproben, Konzerte, Tagungen/Konferenzen, Besprechungen wie auch Freizeiten und Reisen.

Im Landeskirchenamt verzichten wir nach strengen Maßstäben auf Dienstreisen. Vieles kann auch per Telefon- oder Videokonferenz geregelt werden. Die Güterabwägung zwischen dem Gesundheitsschutz und dem dienstlichen Interesse fällt in aller Regel zugunsten des Gesundheitsschutzes aus. Für die nächsten Wochen geplante Veranstaltungen in der Verantwortung der Landeskirche werden in der Regel abgesagt.

Das Landeskirchenamt ermöglicht vielen seiner Beschäftigten seit geraumer Zeit alternierende Telearbeit. Das eröffnet die Chance, für den Fall, dass der präsente Dienstbetrieb weitestgehend eingestellt wird, in weiten Teilen arbeitsfähig zu bleiben. Das EKiR-Portal bzw. die darin integrierten Fachanwendungen erlauben es im Übrigen, ggf. auch ohne dienstliches Endgerät von zuhause aus arbeiten zu können. Hinweise dazu finden Sie hier.

Zurzeit entwickeln wir einen Plan, wie wir Prozesse so verändern können, dass die wichtigsten Aufgaben möglichst reibungsarm und mit möglichst geringer Präsenz erledigt werden können.
 
Rücksicht auf Risikogruppen
Eine Zurückstellung u. a. der zuvor genannten Veranstaltungen kommt insbesondere in Betracht,

  • wenn Menschen zusammenkommen, die einer Risikogruppe angehören,
  • wenn Menschen zusammenkommen, die für die Funktionsweise mehrerer kirchlicher Körperschaften, Behörden, Dienste, Werke und Einrichtungen relevant sind oder als Multiplikatoren in der Folge mit zahlreichen anderen Menschen in Kontakt kommen können.

 
Kriterien zur Überprüfung
Weitere Gesichtspunkte können sein:

  • Ist die Veranstaltung zwingend notwendig oder kann sie verschoben und nachgeholt werden? Lässt sie sich als Video- oder Telefonkonferenz durchführen?
  • Wie viele Personen nehmen an der Veranstaltung teil?
  • Kommen Personen aus Risikogebieten/verschiedenen Ländern?
  • Welche Art der Veranstaltung liegt vor? Sind besondere Interaktionsformate geplant, in deren Rahmen ein erhöhtes Infektionspotenzial besteht?
  • Lässt der Rahmen der Veranstaltung es zu, dass sinnvolle Präventionsmaßnahmen ergriffen werden (Handhygiene, Desinfektion, Raumlüftung, ausreichend Abstand zwischen den Teilnehmenden etc.)?
  • Wo findet die Veranstaltung statt? Handelt es sich um eine risikogeneigte Örtlichkeit (z. B. wenn bereits vermehrt Infektionen in der Region aufgetreten sind)?
  • Entstehen bei einer Absage Kosten? Das ist zwar kein Aspekt der Risikoeinschätzung, sollte aber – wenn möglich – geklärt sein, bevor abgesagt wird. Das Ausfallrisiko trägt der Veranstalter.

 
Jede/jeder Einzelne in der Pflicht
Ehrenamtlich wie beruflich Mitarbeitende sind in der Pflicht, das Coronavirus nicht weiterzutragen. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder mit Infizierten oder mit Personen aus einem Risikogebiet in Kontakt war, sollte Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen für zwei Wochen nicht besuchen.
 
Gottesdienste
Gottesdienste sollen weiterhin stattfinden. Das Landeskirchenamt empfiehlt den Kirchengemeinden, so wenig wie möglich Kontaktflächen zu bieten (d. h. Türen offenhalten, Verzicht auf den Friedensgruß und den Handschlag sowie die Austeilung von Gesangbüchern, möglichst Projektion der Lieder und Psalmen an die Wand), die Kirchenräume vor und nach dem Gottesdienst gut zu lüften und Kontaktflächen wie Türklinken etc. möglichst zu desinfizieren. Den Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern wird empfohlen, sich mit hinreichendem Abstand (mindestens ein Meter) zu anderen Gottesdienstbesuchern zu platzieren. Auch Fernseh- und Radiogottesdienste können in dieser Zeit eine Alternative sein.

Am 22. bzw. 29. März werden die neugewählten Presbyterinnen und Presbyter in Gemeindegottesdiensten in ihre Ämter eingeführt und legen ihr Gelübde ab. Auch für diese Gottesdienste sind die zuvor angegebenen Hinweise zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, auf mögliche Empfänge etc. nach den Einführungsgottesdiensten zu verzichten.
Hinweise zu den kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen der Einführungen finden Sie hier.
 
Vorerst Verzicht aufs Abendmahl
Im gottesdienstlichen Leben stellt die Feier des Abendmahls nach unserer Einschätzung die schwierigste Herausforderung beim Infektionsschutz dar. Deshalb empfehlen wir nun, zunächst in Gottesdiensten auf die Feier des Heiligen Abendmahls zu verzichten. Zu Feiern in der Karwoche, an Ostern und im Zusammenhang mit der Konfirmation wird es zu gegebener Zeit weitere Hinweise geben. Selbstverständlich bleiben Haus- und Krankenabendmahl möglich.
 
Konfirmationen
Wie auch andere EKD-Gliedkirchen empfehlen wir den Presbyterien dringend die Verschiebung der Konfirmationsgottesdienste auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr. Gerade anlässlich der Konfirmationen kommen viele Ältere (Großeltern), die zu den besonderen Risikogruppen gehören, in Kontakt mit den jungen Leuten, die zwar Infektionen zumeist leicht verkraften, diese aber möglicherweise übertragen. Auch eine Absage aller im Vorfeld der Konfirmationen unmittelbar anstehenden oder geplanten Fahrten mit Konfirmandinnen und Konfirmanden wie z. B. Freizeiten oder KonfiCamps wird dringend empfohlen (siehe auch „Verzicht auf größere Veranstaltungen“).
 
Taufen und Bestattungen
Auch bei Taufen und Bestattungen sollte der Schutz der Gemeindeglieder im Vordergrund stehen – siehe dazu die Hinweise unter „Gottesdienste“. Gerade bei Taufgottesdiensten kommt es oft zu näherem Kontakt zwischen älteren und jüngeren Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dieser Umstand bedeutet eine größere Gefährdung der Risikogruppe „ältere Menschen“. Daher sollte geprüft werden, ob Taufen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.
 
Dienstbetrieb
Vorbehaltlich konkreter Empfehlungen bzw. Weisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden sollen Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie Ämter, Werke und Einrichtungen ihren üblichen Dienstbetrieb unter Beachtung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechterhalten. Wo es sinnvoll und möglich ist, kann auch Telearbeit Entlastung bringen. Hinweise dazu finden Sie hier.

Weiterführende Links
An dieser Stelle noch einige weiterführende Links:

 
Seitens des Landeskirchenamts überprüfen wir unsere Empfehlungen fortlaufend. Wo immer nötig, werden wir diese aktualisieren. Darüber hinaus bitte ich Sie: Haben Sie vor Ort auch die Empfehlungen bzw. Weisungen der Unteren Gesundheitsbehörden im Blick!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt