Notfallseelsorge im Kirchenkreis Wesel

Struktur und Aufgaben

Notfallseelsorge im Kreis Wesel ist grundsätzlich ökumenisch  und kreisweit  organisiert und agiert unabhängig von Religions- und Konfessionszugehörigkeit der Betroffenen. Sie kooperiert mit den beteiligten Behörden des Kommunalkreis und den leitenden Notfallseelsorgern der umliegenden Kirchenkreise. Seit Oktober 2000 ist sie ein Angebot für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, professionelle und nichtprofessionelle Ersthelfer und Zeugen nach einer Extremsituation.

Notfallseelsorgende begleiten Angehörige, Ersthelfer und Augenzeugen in den ersten Stunden. Einfühlsam und qualifiziert versuchen sie, Struktur in plötzliches Gefühlschaos zu bringen. Sie haben Zeit, um Verletzung, Schmerz, Schuldgefühle, Kummer, Trauer, Wut, Hilflosigkeit, Verzweiflung u.a. Gefühle auszuhalten. Sie tragen zur psychischen und sozialen Stabilisierung bei, stärken persönliche Ressourcen und Lebensgewissheit durch Nähe, Gespräch und Ritual. Sie unterstützen das Bedürfnis Betroffener, sich aktuellen existentiellen, systemischen und spirituellen Fragestellungen zu nähern, begleiten sie bei der Selbstergründung von Existenz- und Glaubensfragen und bei ersten eigenen Schritten in der Krise.

Die Notfallseelsorger/innen  werden auf Anforderung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Notarzt über die Leitstelle des Kreises Wesel für Feuerschutz und Rettungsdienst alarmiert. Die Rufbereitschaft der Notfallseelsorge erfolgt zeitlich möglichst lückenlos, auch nachts. Je nach Art und Umfang des extremen Ereignisses werden über Funkalarmierung der Koordinatoren bzw. durch die Leitstelle der Feuerwehr zusätzliche Notfallseelsorgende am Einsatz beteiligt.

Notfallseelsorge kommt bei folgenden Situationen im häuslichen oder außerhäuslichen Bereich zum Einsatz:

• Überbringen einer Todesnachricht (in Zusammenarbeit mit Opferbetreuern und dem Opferschutz der Kreispolizei Wesel)

• Unerwarteter Tod im häuslichen Bereich mit desorientierten Angehörigen

• Erfolglose Reanimation

• Kindernotfall/ Familienzusammenführung/ plötzlicher Kindstod

• Suizidabsicht/ Suizid

• Auffindung von Verstorbenen/ auf Wunsch Begleitung bei der Identifizierung von Toten

• Angehörigen- und Augenzeugenbetreuung bei vermisste(n) Person(en)

• Haus- oder Wohnungsbrand: Begleitung von Betroffenen, Nachbarn, Evakuierten, Ersthelfern

• Unfall/ Verkehrsunfall mit Schwerverletzten und/oder Toten: Überbringung von Todesnachrichten; bei Bedarf Ersthelfer- bzw. Augenzeugenbetreuung

• Großschadenslage (MANV), auf Anfrage auch außerhalb des Kreises Wesel

• Gewaltverbrechen

Außerdem beteiligt sich Notfallseelsorge - auf Anforderung - an der Organisation von Einsatzteams vor besonderen Großveranstaltungen (z.B. Jahrestagen von Großschadenslagen). Sie unterstützt die Nachsorge in Schulen bei verunglückten Kindern/ Jugendlichen, ggfs. in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst: Betreuung von Klassen bzw. Kollegien, kleinen Schülergruppen und Einzelpersonen (Schüler, Lehrer). Außerdem ist sie Teil des Einsatznachsorgeteam Kreis Wesel: auf Anforderung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Notarzt wird zeitnah qualifizierte seelsorgliche Begleitung für Einsatzkräfte im Kontakt mit der zuständigen Person für die Einsatznachsorge bereitgestellt; auch für Werksmitarbeiter /-feuerwehren etc. nach größeren Firmenunfällen.

Notfallseelsorge unterliegt der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht. Sie vermittelt Betroffenen auf Wunsch Kontakt zu örtlichen Gemeindeseelsorger/-innen bzw. Beratungsangeboten. Durchschnittlich hat die ökumenische Notfallseelsorge im Kreis Wesel jährlich gut 200 Ersteinsätze.

 

 

Homepage der Notfallseelsorge in der Region: http://notfallseelsorge-wesel.de/

                                                                                                                                                                                           


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