Leitbild

Präambel

„Wie der Hirsch lechzt nach frischem Wasser,
so schreit meine Seele, Gott, zu dir.
Meine Seele dürstet nach Gott,
nach dem lebendigen Gott.“
Psalm 42, 2

„Denn bei dir ist die Quelle des Lebens“
Psalm 36, 10a



Der über das Wasser springende Hirsch im Siegel unseres Kirchenkreises versinnbildlicht, dass wir alle aus dieser Quelle leben und mit unserem Glauben über alle Hindernisse hinweg von Gott gehalten werden.

Quelle unseres Lebens sind Glaube, Hoffnung und Liebe. 1.Korinther 13,13

Gott steht zu seiner Schöpfung und stellt sich an die Seite der Menschen.
Dieser Glaube ist unsere Kraft.

Gottes Geist verwandelt Ausweglosigkeit in Hoffnung.
Diese Hoffnung ist unser Antrieb.

Jesus Christus lässt Gottes Zuwendung spürbar werden.
Diese Liebe trägt uns.

Was uns leitet

Unser Auftrag ist es, von diesem Glauben, dieser Hoffnung und dieser Liebe Zeugnis zu geben. Im Vertrauen auf den Heiligen Geist versammeln und verbinden wir Menschen und Gemeinden in unserem Kirchenkreis in der Nachfolge Jesu Christi. Dabei wollen wir den Glauben, aus dem wir leben, weitergeben und in unserem Eintreten für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung lebendig werden lassen. Das bedeutet, die Bedürfnisse der Menschen wahrzunehmen, für die Rechte und Chancengleichheit aller Menschen einzutreten und das friedliche Zusammenleben zu fördern. Dazu gehört auch, zu Entwicklungen im politischen und gesellschaftlichen Umfeld Stellung zu beziehen.

Wer wir sind und woher wir kommen

Der Kirchenkreis Wesel ist die Gemeinschaft von heute 14 evangelischen Kirchengemeinden am rechten unteren Niederrhein. Er wird nach Westen vom Rhein begrenzt, nach Süden von der Lippe, nach Osten von der Evangelischen Kirche von Westfalen und nach Norden hin von den Niederlanden. Zum geschichtlichen Hintergrund ist ein erstes wichtiges Datum das Jahr 1561, in dem die Stadt Wesel für ihre evangelische Gemeinde ein besonderes lutherisches Bekenntnis formuliert hat. Durch Kriegshandlungen in den Niederlanden nach 1566 kamen niederländische Reformierte als Flüchtlinge an den Niederrhein. Sie gründeten niederländische Flüchtlingsgemeinden, unter anderem in Emmerich und Rees im Gebiet des heutigen Kirchenkreises Wesel. Dabei verstärkten sie die bisher oft sehr kleinen protestantischen Gemeinden. Bereits 1568 fand der Weseler Konvent statt. 43 Vertreter der niederländischen Flüchtlingsgemeinden berieten über eine Ordnung für die Gemeinden. Schon auf der Emder Synode im Jahre 1571 wurde infolge dessen die Classis Wesel gegründet. Sie umfasste damals ein weit größeres Gebiet entlang des Niederrheins als unser heutiger Kirchenkreis. 1610 nahmen Vertreter aus Wesel in Duisburg an der Gründungssynode der Reformierten Kirche in Jülich - Kleve - Berg teil. 1612 nimmt der Pfarrer der Lutherischen Gemeinde Wesel an der Gründungssynode der Lutherischen Kirche am Niederrhein in Dinslaken teil. Der heutige Kirchenkreis steht in der Tradition beider Kirchen, der reformierten wie der lutherischen, da die jetzige Evangelische Kirche im Rheinland eine unierte Kirche ist. Der Kirchenkreis wird geleitet von der Synode, dem Kreissynodalvorstand und der Superintendentin bzw. dem Superintendenten. Die Synode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrern, von den Presbyterien im Kirchenkreis gewählten Gemeindegliedern (meist Presbyteriumsmitglieder) und vom Kreissynodalvorstand berufenen Mitgliedern. Die Synode tagt mindestens einmal jährlich in öffentlicher Sitzung. Die Synode wählt aus ihrer Mitte den Superintendenten oder die Superintendentin und den Kreissynodalvorstand (KSV) sowie dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Der Kreissynodalvorstand übernimmt die Leitung des Kirchenkreises außerhalb der Synodaltagungen. Zu ihm gehören drei theologische Mitglieder (die Superintendentin oder der Superintendent, die Synodalassessorin oder der Synodalassessor und der bzw. die Skriba) und vier nichttheologische Mitglieder.


Zu den Aufgaben des Kirchenkreises (Synode und Kreissynodalvorstand) gehören:

Leitung der kreiskirchlichen Einrichtungen

Visitation der Kirchengemeinden und der Einrichtungen des Kirchenkreises

Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden des Kirchenkreises

Aufsicht über die Haushalte und das Vermögen der Kirchengemeinden

Aufsicht über die Wahrung der kirchlichen Ordnungen


Die Superintendentin bzw. der Superintendent ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Synode und des Kreissynodalvorstandes.

Mit Unterstützung durch den Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin/der Superintendent die Dienstaufsicht über alle Mitarbeitenden innerhalb des Kirchenkreises einschließlich der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie/er lädt zu monatlichen Pfarrkonventen ein. Sie/er führt nach Bedarf Beratungsgespräche und bemüht sich bei Konflikten oder Beschwerden um Abhilfe.
Sie/er achtet auf das gesamte kirchliche Leben innerhalb des Kirchenkreises und die daraus resultierende Ausrichtung des Dienstes der Mitarbeitenden. Die Superintendentin/der Superintendent und der Kreissynodalvorstand vertreten den Kirchenkreis gegenüber Dritten in der Öffentlichkeit und gegenüber der Landeskirche. Sie übernehmen auch kirchenaufsichtliche Funktionen gegenüber den Gemeinden.

Was wir tun

Als evangelische Kirche in der Region stellt sich der Kirchenkreis Wesel mit seinen kreiskirchlichen Diensten, Werken und Einrichtungen zusammen mit den Kirchengemeinden der Aufgabe, auf Menschen zuzugehen und ihnen einen Zugang zur befreienden Kraft des Evangeliums zu eröffnen.


Der Kirchenkreis berät und begleitet die Kirchengemeinden vor Ort. Dabei schätzt er die Verschiedenheit der einzelnen Kirchengemeinden.

Er versteht sie als Bereicherung der Gemeinschaft, fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kirchengemeinden, unterstützt sie bei der Erfüllung ihres Auftrages und stärkt so ihre Handlungsfähigkeit. Er berät und fördert die Gemeinden im Umgang mit ihren Ressourcen. Er arbeitet an der Weiterentwicklung einer Finanzgemeinschaft zur Finanzierung der Pfarrstellen, zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden und zur Substanzerhaltung unverzichtbarer kirchlicher Gebäude, ist Bindeglied zwischen den Kirchengemeinden und der Landeskirche und hat darauf zu achten, dass die jeweiligen Interessen gewahrt bleiben. Er ist für die Zuordnung des pfarramtlichen Dienstes in den einzelnen Gemeinden verantwortlich, nimmt entsprechend der kirchlichen Ordnungen Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben wahr, pflegt lokale und globale ökumenische Beziehungen und Kontakte und sucht das Gespräch mit anderen Religionen. Er erhält die Partnerschaftsarbeit mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Namibia und dem Partnerkirchenkreis Otjiwarongo lebendig und fördert sie in den Gemeinden. Er ermutigt die Kirchengemeinden, auch ihre eigenen Partnerschaften zu pflegen und zu gestalten. Auf der Grundlage unserer presbyterial-synodalen Ordnung übernimmt der Kirchenkreis mit seinen Werken, Einrichtungen und Synodalbeauftragten Aufgaben, die in den einzelnen Kirchengemeinden nicht geleistet werden können und bei denen eine regionale Vernetzung sinnvoll und ökonomisch geboten ist.

Das bedeutet:

Der Kirchenkreis

nimmt einen Seelsorgeauftrag wahr in der

Altenheimseelsorge
Gehörlosenseelsorge
Hospiz-Initiative
Krankenhausseelsorge
Wohnungslosenseelsorge
Polizei- und Notfallseelsorge (in Zusammenarbeit mit benachbarten Kirchenkreisen)
Telefonseelsorge (in Zusammenarbeit mit benachbarten Kirchenkreisen)
 

Mit diesen Angeboten wendet er sich an Menschen in besonderen Lebens-, Umbruch- und Leidsituationen um sie zu begleiten, zu unterstützen und bei ihrer Problembewältigung zu stärken und nimmt den Auftrag zum diakonischen Handeln wahr. Das Diakonische Werk stellt Menschen in persönlicher und sozialer Notlage mit seinen psycho-sozialen und erzieherischen Diensten und rechtlicher Beratung vielfältige Hilfsangebote zur Verfügung. Er nimmt einen Bildungsauftrag wahr. Das Schulreferat sowie die an verschiedenen Schulen tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer tragen dazu bei, den Religionsunterricht an den Schulen in unserer Region zu sichern. Dabei gilt es, das evangelische Profil zu schärfen und sich auch schulpolitisch zu positionieren. Er unterstützt die Jugendarbeit als außerschulische Bildungsarbeit in den einzelnen Kirchengemeinden und fördert deren Vernetzung. Das Jugendreferat bietet qualifizierte Fortbildung für haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende an. Es sorgt für eine positive Wahrnehmung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit und vertritt die Belange der Jugendlichen in übergeordneten Institutionen. Er nimmt Verwaltungsaufgaben für die Kirchengemeinden und den Kirchenkreis wahr. Das gemeinsame Verwaltungsamt entlastet und unterstützt die Kirchengemeinden in ihrer Finanz-, Vermögens- und Personalverwaltung. Er vergibt Synodalaufträge und beruft Fachausschüsse und nimmt in Zusammenarbeit mit benachbarten Kirchenkreisen weitere Aufgaben wahr :

- Gemeindedienst für Mission und Ökumene (GMÖ)
- Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA)
- Rechnungsprüfungsamt (RPA)

Wie wir miteinander umgehen

Für unser Miteinander in Gemeinden und Kirchenkreis lassen wir uns leiten vom Umgang Jesu Christi mit den Menschen. Er achtete und respektierte die Würde jedes Menschen. Sein Auftrag zur Nächstenliebe ist Richtschnur unseres Handelns. Mit allen Einrichtungen versteht sich der Kirchenkreis als Dienstleister für die Menschen und die Kirchengemeinden.
 

Der Kirchenkreis

achtet und wertschätzt die Arbeit seiner haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und stärkt deren unterschiedliche Gaben und Fähigkeiten. Er achtet auf die Qualifizierung aller Mitarbeitenden durch angemessene Fortbildungen und stärkt und unterstützt seine Mitarbeitenden in ihrem Dienst durch Sicherung guter Rahmenbedingungen. Er achtet die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt jedem Anzeichen von Diskriminierung entgegen. Er fördert die Identifikation aller Mitarbeitenden mit unserer Kirche durch Bereitstellung selbstverantworteter Arbeitsfelder. Konflikte werden offen benannt und Strategien zu deren Lösung gemeinsam erarbeitet. Er unterstützt ausdrücklich die Arbeit der Mitarbeitervertretung und bindet sie entsprechend dem Mitarbeitervertretungsgesetz in Beratungs- und Entscheidungsprozesse ein. Er fördert Maßnahmen, die dazu führen, dass Mitarbeitende zufrieden und engagiert arbeiten können. Er schafft Strukturen, die der Transparenz von Entscheidungen und der Kommunikation untereinander förderlich sind.

Was wir uns vornehmen

Mit der Wahrnehmung übergemeindlicher Aufgaben wollen wir weiter dazu beitragen, Menschen zu einem aktiven Leben in ihren Gemeinden zu ermutigen. Wir wollen die Verbundenheit der Kirchengemeinden in unserem Kirchenkreis untereinander fördern.Wir wollen mit den örtlichen Kirchengemeinden zusammen das evangelische Profil in der Region deutlicher vertreten.Wir wollen vor dem Hintergrund künftiger Veränderungen die Ortsgemeinden in ihrer Selbständigkeit unterstützen. Wir wollen aber auch zum gemeinsamen Handeln mit anderen Gemeinden ermutigen und auffordern, wenn eine Kirchengemeinde einzelne Aufgaben nicht mehr eigenständig wahrnehmen kann. Wir wollen dafür Sorge tragen, den pfarramtlichen Dienst in den Kirchengemeinden langfristig sicherzustellen. Dabei soll die Ausgewogenheit mit den funktionalen pfarramtlichen Diensten erhalten bleiben. Wir wollen dafür Sorge tragen, die kreiskirchlichen Dienste und Arbeitsbereiche zu sichern.Wir wollen uns bei kirchenkreisübergreifenden Aufgaben mit den Nachbarkirchenkreisen noch stärker vernetzen und so die Evangelische Kirche in der Region stärken.