Wie man in die Kirche (wieder-)eintreten kann

Die (Wieder-) Aufnahme in die evangelische Kirche erfolgt in der Regel durch den für Sie zuständigen Pfarrer/durch die für Sie zuständige Pfarrerin*. Außerdem kann die Aufnahme auch durch eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer aus dem Bereich der evangelischen Kirche in Deutschland oder durch eine Kircheneintrittsstelle erfolgen. Wir als Ihre Wohnsitzkirchengemeinde werden dann über Ihre Aufnahme informiert.

Zu jeder Aufnahme gehört ein Gespräch zwischen Ihnen und dem aufnehmenden Pfarrer/der aufnehmenden Pfarrerin, der bzw. die sie gegebenenfalls über die Grundlagen der evangelischen Kirche und des christlichen Glaubens informiert.

Wenn Sie von der katholischen (oder einer anderen) Kirche übertreten wollen, müssen Sie zunächst vor dem Amtsgericht Wesel Ihren Austritt erklären, bevor Sie die Aufnahme in die evangelische Kirche beantragen können.

Weitere Informationen zum Kircheneintritt finden Sie unter

http://www.ekir.de/www/service/mitglied-werden.php

http://www.ekd.de/einsteiger/wiedereintritt.html