Die Presbyteriumswahl 2020 startet mit der Kandidatensuche

Nennung vom 15.September bis 26.September möglich sowie auf einer Gemeindeversammlung

Die Nennung von Kandidatinnen und Kandidaten ist vom 15. September bis 26. September möglich

 

Am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan der Kirchengemeinde, neu gewählt.Das Wahlverfahren beginnt am 15. September 2019. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahl­vorschläge beim Presbyterium einzureichen.  Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlver­zeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen. Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie in den Gemeindehäusern und Büros oder den betreffenden Pfarrpersonen in Ihren Gemeinden.

 Alle Vorschläge eines Wahlbezirks in einer Gemeinde werden auf einem Stimmzettel zusammenge­fasst.

Auf einer Gemeindeversammlung, die in Ihrer jeweiligen Gemeinde im November anberaumt wird, können abschließend noch weitere Kandidaten und Kandidatinnen genannt werden.